Entscheidungsgründe: 1.1. E K begehrte in ihrer unter Berufung auf Art144 Abs1 B-VG an den VfGH gerichteten Beschwerde die kostenpflichtige Feststellung, daß sie durch Amtshandlungen von Gendarmeriebeamten des Gendarmeriepostenkommandos St. Stefan im Rosental, Bezirk Feldbach (Stmk.), nämlich ihre Festnahme am 17. Juli 1982, (etwa) 11.15 Uhr (in den Postenräumlichkeiten anläßlich einer freiwilligen Vorsprache) und Anhaltung in Haft bis 15.50 Uhr desselben Tages, demnach durch Akte... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8PersFrSchG §4StPO §175 Abs1 Z2 - Z4StPO §175 Abs2StPO §177 Abs1 Z2
Rechtssatz: Gesetz zum Schutz der persönlichen Freiheit; rechtswidrige Verhaftung im Dienste der Strafjustiz; Untunlichkeit der Einholung eines richterlichen Befehls wegen Gefahr im Verzug iS des §177 Abs1 Z2 ... mehr lesen...