Gründe: Mit Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 19. Jänner 2006, GZ 42 Hv 125/05s-104, wurde der bislang unbescholtene Walter N***** des Verbrechens des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB (I) und zweier Verbrechen des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB (II/1 und 2) schuldig erkannt und zu einer (unbedingten) Freiheitsstrafe von 2 ½ Jahren unter Anrechnung der Vorhaft vom 18. Jänner 2005, 15:15 Uhr, bis zum 19.... mehr lesen...