Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 28. Februar 1960 geborene Fernfahrer Josef A (junior) des Verbrechens der (unter Eid abgelegten) falschen Beweisaussage vor Gericht nach dem § 288 Abs 2 StGB schuldig erkannt, weil er vor dem Bezirksgericht Lembach in der Rechtssache AZ C 45/79 dieses Gerichtes (Kläger: Eduard B, Beklagter: Josef A senior, wegen S 8.541,20) in der mündlichen Streitverhandlung vom 2. August 1979 als Zeuge bei seiner färmlichen Vernehmung zur Sache dur... mehr lesen...