Gründe: Dipl. Ing. Dr. Peter K***** wurde des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten gewerbsmäßig schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 1 Z 1, Abs 3, 148 zweiter Fall, 15 StGB schuldig erkannt. Dipl. Ing. Dr. Peter K***** wurde des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten gewerbsmäßig schweren Betruges nach Paragraphen 146,, 147 Absatz eins, Ziffer eins,, Absatz 3,, 148 zweiter Fall, 15 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er in Wien gewerbsmäßig mit dem Vor... mehr lesen...