Norm: StPO §142
Rechtssatz: Allfällige Verstöße gegen die Vorschriften über die Hausdurchsuchung machen den Vorerhebungsakt nicht nichtig. Entscheidungstexte 14 Os 125/00 Entscheidungstext OGH 07.11.2000 14 Os 125/00 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0114278 Dokumentnummer JJR_2... mehr lesen...
Norm: StPO §142StPO §281 Abs1 Z2
Rechtssatz: Eine Hausdurchsuchung ohne Beiziehung von Gerichtszeugen ist kein nach dem Gesetz für nichtig erklärter Vorerhebungsakt oder Voruntersuchungsakt. Entscheidungstexte 13 Os 69/83 Entscheidungstext OGH 09.06.1983 13 Os 69/83 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0... mehr lesen...
Norm: RAO §14StPO §41 Abs2StPO§79 Abs2StPO §79 Abs4StPO §364
Rechtssatz: Auch wenn der gemäß § 41 Abs 2 StPO vom Gericht beigegebene und gemäß § 45 RAO vom Ausschuss der zuständigen Rechtsanwaltskammer bestellte Verteidiger die Hauptverhandlung nicht selbst verrichtet, sondern einen anderen Rechtsanwalt substituiert, bleibt er der bestellte Verteidiger des Angeklagten, sodass ihm (und nicht dem Substituten) die Urteilsausfertigung zur Ausführun... mehr lesen...