Gründe: Die Staatsanwaltschaft Innsbruck brachte am 5. Mai 2008 gegen Günter V***** wegen des Verdachts, das Verbrechen des gewerbsmäßigen schweren Betrugs nach §§ 146, 147 Abs 3, 148 zweiter Fall StGB und eine weitere strafbare Handlung begangen zu haben, die Anklage ein (ON 47). Nach Zustellung der Anklageschrift (ON 58, 59) beantragte der Angeklagte die Bewilligung der Verfahrenshilfe (ON 60), welchem Begehren das Landesgericht Innsbruck am 7. Jänner 2009 nachkam. Der diesbezüg... mehr lesen...