Norm: RAO §14StPO §41 Abs2StPO§79 Abs2StPO §79 Abs4StPO §364
Rechtssatz: Auch wenn der gemäß § 41 Abs 2 StPO vom Gericht beigegebene und gemäß § 45 RAO vom Ausschuss der zuständigen Rechtsanwaltskammer bestellte Verteidiger die Hauptverhandlung nicht selbst verrichtet, sondern einen anderen Rechtsanwalt substituiert, bleibt er der bestellte Verteidiger des Angeklagten, sodass ihm (und nicht dem Substituten) die Urteilsausfertigung zur Ausführun... mehr lesen...
Norm: StPO §48 Z2StPO §109StPO §110StPO §352
Rechtssatz: Wird der Privatbeteiligte entgegen der Vorschrift des § 110 Abs 1 StPO nicht von der Einstellung verständigt, vermag dies an dem Eintritt der Rechtskraft nichts zu ändern. Entscheidungstexte 7 Ob 27/74 Entscheidungstext OGH 21.02.1974 7 Ob 27/74 Veröff: RZ 1974/92 S 172 Eur... mehr lesen...