Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) befand sich von 03.02.2019 bis 03.02.2021 in Untersuchungs- und Strafhaft. Über den BF wurde mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: Bundesamt, belangte Behörde) vom 04.02.2021 die Schubhaft verhängt. Am 04.02.2021 stellte der BF einen Asylfolgeantrag. Am 19.02.2021 erhob der BF Beschwerde gegen den Schubhaftbescheid und die Anhaltung in Schubhaft. Am 26.02.2021 führte das ... mehr lesen...