Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben des XXXX , XXXX , (im Folgenden: NAG Behörde) vom 22.08.2023 wurde das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) gemäß § 55 Abs. 3 NAG mit einer möglichen Aufenthaltsbeendigung des Beschwerdeführers (im Folgenden: BF) befasst. Darin wurde ausgeführt, dass die Voraussetzungen für ein Aufenthaltsrecht gemäß § 54 NAG nicht (mehr) vorlägen. Der BF habe am XXXX eine kroatische Staatsa... mehr lesen...