Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl, Regionaldirektion Steiermark, vom 17.05.2024 wurde der Beschwerdeführer gemäß § 66 Abs. 1 FPG iVm. § 55 Abs. 3 NAG aus dem österreichischen Bundesgebiet ausgewiesen (Spruchpunkt I.) und ihm gemäß § 70 Abs. 3 FPG ein Durchsetzungsaufschub von einem Monat ab Durchsetzbarkeit dieser Entscheidung erteilt (Spruchpunkt II.). 1. Mit Bescheid des Bundesamtes fü... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem oben im
Spruch: genannten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) wurde die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) gemäß § 66 Abs. 1 FPG iVm § 55 Abs. 3 NAG aus dem österreichischen Bundesgebiet ausgewiesen (Spruchpunkt I.) und ihr gemäß § 70 Abs. 3 FPG ein Durchsetzungsaufschub von einem Monat erteilt (Spruchpunkt II.). 1. Mit dem oben im
Spruch: genannten Bescheid des Bundesamtes ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Verständigung vom Ergebnis der Beweisaufnahme des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden auch: BFA oder belangte Behörde) vom XXXX .2024 wurde der Beschwerdeführer (im Folgenden auch: BF) darüber verständigt, dass ein Verfahren zur Erlassung einer aufenthaltsbeendenden Maßnahme geführt werde. Hierzu wurde dem BF ein Parteiengehör gewährt und eine Frist zur Stellungnahme von zwei Wochen einger... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Die beschwerdeführende Partei (im Folgenden: bP) ist türkische Staatsangehörige und ist im Besitz einer Aufenthaltskarte für Angehörige von EWR-Bürgern. Am 04.04.2022 beantragte die bP beim Magistrat der Stadt Wien eine Aufenthaltskarte für Angehörige eines EWR-Bürgers gemäß § 54 Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (kurz NAG). Am 29.04.2022 wurde der bP die beantragte Aufenthaltskarte mit einer Gültigkeit bis... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (in der Folge so oder kurz: BF) wurde am XXXX in Wien bei einer Personenkontrolle angetroffen und war nicht in der Lage Angaben zu seiner Einreise ins Bundesgebiet zu machen und einen Aufenthaltstitel vorzuweisen. Zudem verfügte er über keinerlei Barmittel. 1. Der Beschwerdeführer (in der Folge so oder kurz: BF) wurde am römisch 40 in Wien bei einer Personenkontrolle angetroffen und... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) vom 29.01.2024 wurde die BF1 gemäß § 66 Abs. 1 FPG iVm. § 55 Abs. 3 NAG aus dem österreichischen Bundesgebiet ausgewiesen (Spruchpunkt I.) und ihr gemäß § 70 Abs. 3 FPG ein Durchsetzungsaufschub von einem Monat ab Durchsetzbarkeit dieser Entscheidung erteilt (Spruchpunkt II.). 1. Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) vom 29.01.2024 wurde die BF1 gemäß § 66 Abs. 1 FPG iVm. § 55 Abs. 3 NAG aus dem österreichischen Bundesgebiet ausgewiesen (Spruchpunkt I.) und ihr gemäß § 70 Abs. 3 FPG ein Durchsetzungsaufschub von einem Monat ab Durchsetzbarkeit dieser Entscheidung erteilt (Spruchpunkt II.). 1. Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Die beschwerdeführende Partei (im Folgenden: bP) ist türkische Staatsangehörige und ist im Besitz einer Aufenthaltskarte für Angehörige von EWR-Bürgern. Am 01.09.2022 beantragte die bP bei der BH Schwaz eine Aufenthaltskarte für Angehörige eines EWR-Bürgers gemäß § 54 NAG. Am 01.09.2022 beantragte die bP bei der BH Schwaz eine Aufenthaltskarte für Angehörige eines EWR-Bürgers gemäß Paragraph 54, NAG. Die bP li... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am XXXX .2023 beantragte die Beschwerdeführerin (in der Folge so oder kurz: BF) erstmals die Ausstellung einer Anmeldebescheinigung nach § 53 NAG. 1. Am römisch 40 .2023 beantragte die Beschwerdeführerin (in der Folge so oder kurz: BF) erstmals die Ausstellung einer Anmeldebescheinigung nach Paragraph 53, NAG. 2. Mit Schreiben vom XXXX .2023 setzte die Bezirkshauptmannschaft XXXX (in der Folge: BH XXXX ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Erstbeschwerdeführerin ist die Mutter des minderjährigen Zweitbeschwerdeführers sowie des minderjährigen Drittbeschwerdeführers. 2. Mit Bescheiden des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl, Regionaldirektion Niederösterreich, vom 06.03.2024 bzw. 07.03.2024 wurden die Beschwerdeführer gemäß § 66 Abs. 1 FPG iVm § 55 Abs. 3 NAG aus dem österreichischen Bundesgebiet ausgewiesen (Spruchpunkt I.) und ihnen gemä... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Erstbeschwerdeführerin ist die Mutter des minderjährigen Zweitbeschwerdeführers sowie des minderjährigen Drittbeschwerdeführers. 2. Mit Bescheiden des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl, Regionaldirektion Niederösterreich, vom 06.03.2024 bzw. 07.03.2024 wurden die Beschwerdeführer gemäß § 66 Abs. 1 FPG iVm § 55 Abs. 3 NAG aus dem österreichischen Bundesgebiet ausgewiesen (Spruchpunkt I.) und ihnen gemä... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Erstbeschwerdeführerin ist die Mutter des minderjährigen Zweitbeschwerdeführers sowie des minderjährigen Drittbeschwerdeführers. 2. Mit Bescheiden des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl, Regionaldirektion Niederösterreich, vom 06.03.2024 bzw. 07.03.2024 wurden die Beschwerdeführer gemäß § 66 Abs. 1 FPG iVm § 55 Abs. 3 NAG aus dem österreichischen Bundesgebiet ausgewiesen (Spruchpunkt I.) und ihnen gemä... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführer (in der Folge: BF1 und BF2, zusammen BF) sind ein Ehepaar und iranische Staatsbürger. Sie waren ab 08.09.2022 im Bundesgebiet gemeldet. 2. Am 19.09.2022 beantragten sie bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft eine Aufenthaltskarte für „Angehörige von Österreichern“. 3. Am 07.02.2023 teilte die Bezirkshauptmannschaft dem Bundesamt mit, dass sie Voraussetzungen gemäß § 52 Abs. 3 NAG nicht... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführer (in der Folge: BF1 und BF2, zusammen BF) sind ein Ehepaar und iranische Staatsbürger. Sie waren ab 08.09.2022 im Bundesgebiet gemeldet. 2. Am 19.09.2022 beantragten sie bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft eine Aufenthaltskarte für „Angehörige von Österreichern“. 3. Am 07.02.2023 teilte die Bezirkshauptmannschaft dem Bundesamt mit, dass sie Voraussetzungen gemäß § 52 Abs. 3 NAG nicht... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am XXXX .2018 beantragte die Beschwerdeführerin (in der Folge so oder kurz: BF) erstmals die Ausstellung einer Anmeldebescheinigung nach § 53 NAG, welche ihr mit XXXX .2018 ausgestellt wurde. 1. Am römisch 40 .2018 beantragte die Beschwerdeführerin (in der Folge so oder kurz: BF) erstmals die Ausstellung einer Anmeldebescheinigung nach Paragraph 53, NAG, welche ihr mit römisch 40 .2018 ausgestellt wurde. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid vom 23.03.2023 wies das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: belangte Behörde oder kurz BFA) XXXX (im Folgenden Beschwerdeführerin oder kurz BF) gemäß § 66 Abs. 1 und 2 FPG aus dem österreichischen Bundesgebiet aus (Spruchpunkt I.) und erteilte ihr gemäß § 70 Abs. 3 FPG keinen Durchsetzungsaufschub (Spruchpunkt II). Mit Bescheid vom 23.03.2023 wies das Bundesamt für Fremdenwesen und A... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) stellte am XXXX .2022 bei der Bezirkshauptmannschaft XXXX (im Folgenden: NAG Behörde) einen Antrag auf Ausstellung einer Anmeldebescheinigung (Sonstige). Mit Bescheid der NAG Behörde vom XXXX .2023 wurde der Antrag des BF zurückgewiesen. 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) stellte am römisch 40 .2022 bei der Bezirkshauptmannschaft römisch 40 (im Folgenden: NA... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl, Regionaldirektion Oberösterreich, vom 25.08.2023 wurde der Beschwerdeführer gemäß § 66 Abs. 1 FPG iVm. § 55 Abs. 3 NAG aus dem österreichischen Bundesgebiet ausgewiesen (Spruchpunkt I.) und ihm gemäß § 70 Abs. 3 FPG ein Durchsetzungsaufschub von einem Monat ab Durchsetzbarkeit dieser Entscheidung erteilt (Spruchpunkt II.). 1. Mit Bescheid des Bundesamte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) vom 06.02.2024, wurde der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) im Rahmen der Verständigung vom Ergebnis der Beweisaufnahme über die in Aussicht genommene Einleitung eines Verfahrens zur Erlassung einer Ausweisung oder eines Aufenthaltsverbotes in Kenntnis gesetzt und zur Abgabe einer Stellungnahme binnen zwei Wochen ab Zustellung des S... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl, Regionaldirektion XXXX , vom XXXX 2023 wurde der Beschwerdeführer gemäß § 66 Abs. 1 FPG iVm. § 55 Abs. 3 NAG aus dem österreichischen Bundesgebiet ausgewiesen (Spruchpunkt I.) und ihm gemäß § 70 Abs. 3 FPG ein Durchsetzungsaufschub von einem Monat ab Durchsetzbarkeit dieser Entscheidung erteilt (Spruchpunkt II.). 1. Mit Bescheid des Bundesamtes für Fre... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben des XXXX , XXXX , (im Folgenden: NAG Behörde) vom 22.08.2023 wurde das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) gemäß § 55 Abs. 3 NAG mit einer möglichen Aufenthaltsbeendigung des Beschwerdeführers (im Folgenden: BF) befasst. Darin wurde ausgeführt, dass die Voraussetzungen für ein Aufenthaltsrecht gemäß § 54 NAG nicht (mehr) vorlägen. Der BF habe am XXXX eine kroatische Staatsa... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF), ein polnischer Staatsangehöriger, hält sich seit dem Jahr 2002 – mit Unterbrechungen – immer wieder für längere Zeiträume im österreichischen Bundesgebiet auf. 2. Mit Urteil des XXXX vom 21.04.2008, zu XXXX , wurde der BF wegen Veruntreuung sowie Sachbeschädigung nach §§ 133 Abs. 1, 125 StGB zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt, welche unter S... mehr lesen...