Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (BF) verließ im Jahr 2002 den Iran und stellte am 09.07.2002 in Österreich einen Antrag auf internationalen Schutz, welcher im Beschwerdeweg mit Erkenntnis des Asylgerichtshofes vom 15.07.2009, Zl. E1235.811-0/2008-18 hinsichtlich der Zuerkennung des Status eines Asylberechtigten sowie subsidiär Schutzberechtigten rechtskräftig abgewiesen wurde. 2. Der BF kam seiner Ausreiseverpflichtung nicht nach und stellt... mehr lesen...