Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem im
Spruch: angeführten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 30.09.2024 wurde der Antrag des Erstbeschwerdeführers zu W240 2300872-1 auf internationalen Schutz vom 06.02.2024 ohne in die Sache einzutreten gemäß § 5 Abs. 1 AsylG 2005 als unzulässig zurückgewiesen und ausgesprochen, dass Spanien gemäß Art. 11 Dublin III-VO für die Prüfung des Antrages zuständig sei. (Spruchpunkt I.) Gleichzeit... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem im
Spruch: angeführten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 30.09.2024 wurde der Antrag des Erstbeschwerdeführers zu W240 2300872-1 auf internationalen Schutz vom 06.02.2024 ohne in die Sache einzutreten gemäß § 5 Abs. 1 AsylG 2005 als unzulässig zurückgewiesen und ausgesprochen, dass Spanien gemäß Art. 11 Dublin III-VO für die Prüfung des Antrages zuständig sei. (Spruchpunkt I.) Gleichzeit... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem im
Spruch: angeführten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 30.09.2024 wurde der Antrag des Erstbeschwerdeführers zu W240 2300872-1 auf internationalen Schutz vom 06.02.2024 ohne in die Sache einzutreten gemäß § 5 Abs. 1 AsylG 2005 als unzulässig zurückgewiesen und ausgesprochen, dass Spanien gemäß Art. 11 Dublin III-VO für die Prüfung des Antrages zuständig sei. (Spruchpunkt I.) Gleichzeit... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer, ein syrischer Staatsangehöriger, reiste in das österreichische Bundesgebiet ein und stellte am 27.09.2023 den gegenständlichen Antrag auf internationalen Schutz. Eine EURODAC-Abfrage des Beschwerdeführers ergab eine Treffermeldung der Kategorie 1 zu Bulgarien (Asylantragstellung am 19.06.2023). Im Verlauf seiner Erstbefragung durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes vo... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit den angefochtenen Bescheiden wurden I. der Antrag der Beschwerdeführer auf internationalen Schutz ohne in die Sache einzutreten gemäß § 5 Abs. 1 AsylG 2005 als unzulässig zurückgewiesen und ausgesprochen, dass gemäß Art. 18 Abs 1 lit b (1.) bzw Art 10 (2.) der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (Dublin III-VO) Deutschland für die Prüfung des Antrages... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit den angefochtenen Bescheiden wurden I. der Antrag der Beschwerdeführer auf internationalen Schutz ohne in die Sache einzutreten gemäß § 5 Abs. 1 AsylG 2005 als unzulässig zurückgewiesen und ausgesprochen, dass gemäß Art. 18 Abs 1 lit b (1.) bzw Art 10 (2.) der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (Dublin III-VO) Deutschland für die Prüfung des Antrages... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF), eine volljährige Staatsangehörige aus dem Iran, stellten nach irregulärer Einreise in das Bundesgebiet am 12.06.2024 den vorliegenden Antrag auf internationalen Schutz. Eine EURODAC-Treffermeldung hinsichtlich der BF liegt nicht vor. Im Rahmen der Erstbefragung durch ein Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes am 12.06.2024 gab die BF zusammengefasst an, der Einve... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Der Beschwerdeführer (in der Folge: BF) ist volljährig und Staatsangehöriger Nigerias. Er stellte am 19.03.2024 einen Antrag auf internationalen Schutz gemäß § 2 Abs. 1 Z 13 Bundesgesetz über die Gewährung von Asyl, BGBl. I Nr. 100/2005 idgF (AsylG). römisch eins.1. Der Beschwerdeführer (in der Folge: BF) ist volljährig und Staatsangehöriger Nigerias. Er stellte am 19.03.2024 einen Antrag auf internationale... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Der Erstbeschwerdeführer und die Zweitbeschwerdeführerin (BF2) sind die leiblichen Eltern der Drittbeschwerdeführerin (BF3) und deren gesetzliche Vertreter im gegenständlichen Verfahren. römisch eins.1. Der Erstbeschwerdeführer und die Zweitbeschwerdeführerin (BF2) sind die leiblichen Eltern der Drittbeschwerdeführerin (BF3) und deren gesetzliche Vertreter im gegenständlichen Verfahren. I.2. Der BF1 stellte am ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Der Erstbeschwerdeführer und die Zweitbeschwerdeführerin (BF2) sind die leiblichen Eltern der Drittbeschwerdeführerin (BF3) und deren gesetzliche Vertreter im gegenständlichen Verfahren. römisch eins.1. Der Erstbeschwerdeführer und die Zweitbeschwerdeführerin (BF2) sind die leiblichen Eltern der Drittbeschwerdeführerin (BF3) und deren gesetzliche Vertreter im gegenständlichen Verfahren. I.2. Der BF1 stellte am ... mehr lesen...