Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer stellte am 29.03.2004 einen Antrag auf internationalen Schutz in Österreich, welcher mit Bescheid des BFA vom 24.10.2017 hinsichtlich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten und des subsidiär Schutzberechtigten abgewiesen wurde. Gegen den Beschwerdeführer wurde eine Rückkehrentscheidung erlassen und die Zulässigkeit der Abschiebung nach Nigeria festgestellt. Das Beschwerdeverfahren ist aktuell beim ha. Gericht anhän... mehr lesen...