Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Beschwerdeführer (BF), ein am XXXX geborener Staatsangehöriger von Bosnien und Herzegowina, hält sich seit XXXX 2010 im Wesentlichen kontinuierlich im Bundesgebiet auf. Ihm wurden wiederholt Aufenthaltstitel erteilt, und zwar zunächst am XXXX .2010 eine für ein Jahr gültige „Niederlassungsbewilligung“, danach Aufenthaltstitel „Rot-Weiß-Rot – Karte plus“. Seit XXXX 2017 verfügt er über einen Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: belangte Behörde) vom XXXX wurde XXXX (im Folgenden: BF) kein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß § 57 AsylG erteilt (Spruchpunkt I.). Gemäß § 10 Abs. 2 AsylG iVm § 9 BFA-VG wurde gegen den BF eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs. 1 Z 1 FPG erlassen (Spruchpunkt II.) und gemäß § 52 Abs. 9 FPG festgestellt, dass s... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: belangte Behörde) vom XXXX wurde dem serbischen Staatsangehörigen XXXX (im Folgenden: BF) kein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß § 57 AsylG erteilt (Spruchpunkt I.). Gemäß § 10 Abs. 2 AsylG iVm § 9 BFA-VG wurde gegen den BF eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs. 1 Z 1 FPG erlassen (Spruchpunkt II.) und gemäß § 5... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Der Beschwerdeführer (nachfolgend kurz „BF“) ist Staatsangehöriger der Türkei. römisch eins.1. Der Beschwerdeführer (nachfolgend kurz „BF“) ist Staatsangehöriger der Türkei. I.2. Am 27.08.2023 wurde der BF wegen des Verdachts der Schlepperei festgenommen und in eine Justizanstalt eingeliefert. römisch eins.2. Am 27.08.2023 wurde der BF wegen des Verdachts der Schlepperei festgenommen und in eine Justiza... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Die Beschwerdeführerin (BF) wurde am XXXX .2024 in XXXX bei der illegalen Wohnungsprostitution betreten, festgenommen und im Polizeianhaltezentrum XXXX angehalten. Die Beschwerdeführerin (BF) wurde am römisch 40 .2024 in römisch 40 bei der illegalen Wohnungsprostitution betreten, festgenommen und im Polizeianhaltezentrum römisch 40 angehalten. Wegen mehrerer Verstoße gegen das Wiener Prostitutionsgesetz wurde am XXXX .2024 eine Strafve... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (nachfolgend: BF), ein Staatsangehöriger aus der Türkei wurde von Ungarn kommend angehalten. Da eine Zurückschiebung nach Ungarn faktisch unmöglich ist, wurde der BF auf der Grundlage einer Festnahmeanordnung des BFA festgenommen und ins PAZ XXXX eingeliefert. Im Rahmen einer niederschriftlichen Einvernahme seitens des BFA am 18.07.2024 gab der BF zusammengefasst an, dass er nach Deuts... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl, Regionaldirektion Niederösterreich, vom 01.12.2023 wurde gegen den Beschwerdeführer gemäß § 52 Abs. 5 FPG iVm. § 9 BFA-VG eine Rückkehrentscheidung erlassen (Spruchpunkt I.), gemäß § 52 Abs. 9 FPG festgestellt, dass seine Abschiebung gemäß § 46 FPG nach Bosnien und Herzegowina zulässig ist (Spruchpunkt II.), gegen den Beschwerdeführer gemäß § 53 Abs. 1 i... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF), ein türkischer Staatsangehöriger, reiste laut eigenen Angaben im September 2023 von Deutschland kommend ins Bundesgebiet ein. Am 03.10.2023 wurde der BF wegen des Verdachtes des Verbrechens der versuchten schweren Erpressung und dem Vergehen des versuchten Widerstandes gegen die Staatsgewalt festgenommen und mit Beschluss des LG XXXX vom 05.10.2023, GZ: XXXX über ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer, ein Staatsangehöriger von Belarus, wurde am 22.06.2024 in Österreich bei einem Ladendiebstahl betreten. Aufgrund seines unberechtigten Aufenthalts im Bundesgebiet und seines bestehenden polnischen Aufenthaltstitels (Visum D) wurde am selben Tag gemäß § 52 Abs. 6 Fremdenpolizeigesetz (FPG), BGBl. I Nr. 100/2005, eine Aufforderung zur unverzüglichen Ausreise bis 29.06.2024 ausgesprochen. D... mehr lesen...