Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: belangte Behörde oder kurz BFA) vom XXXX , Zl: XXXX , wurde ausgesprochen, dass dem Antrag der XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführerin oder kurz BF) auf Erteilung eines Aufenthaltstitels aus Gründen des Art. 8 EMRK iVm mit § 55 AsylG 2005 keine Folge gegeben wird, gegen sie eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs. 3 FPG e... mehr lesen...