Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer – ein pakistanischer Staatsbürger – erhielt am 17.12.2020 erstmals einen Aufenthaltstitel „Student“, welcher ihm in weiterer Folge bis zum 18.12.2022 verlängert wurde. 2. Am 13.12.2022 stellte der Beschwerdeführer einen Zweckänderungsantrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels „Rot-Weiß-Rot Karte plus“, welcher ihm mit Gültigkeit vom 19.12.2022 bis zum 19.12.2024 erteilt wurde. 3. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl, Regionaldirektion XXXX , vom 09.05.2023 wurde dem Beschwerdeführer eine Aufenthaltsberechtigung aus besonderer Schutz gemäß § 57 AsylG nicht erteilt (Spruchpunkt I.), gegen ihn gemäß § 10 Abs. 2 iVm. § 9 BFA-VG eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs. 1 Z 1 FPG erlassen (Spruchpunkt II.), gemäß § 52 Abs. 9 FPG festgestellt, dass die Abschiebung nach S... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl, Regionaldirektion XXXX , vom 20.04.2023 wurde der Beschwerdeführerin ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß § 57 AsylG nicht erteilt (Spruchpunkt I.), gegen sie gemäß § 10 Abs. 2 AsylG iVm § 9 BFA-VG eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs. 1 Z 1 FPG erlassen (Spruchpunkt II.), gemäß § 52 Abs. 9 FPG festgestellt, dass eine Absc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Verfahrensgang: Mit dem im
Spruch: angeführten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl wurde über die beschwerdeführende Partei (BF) gemäß § 52 Abs. 1 Z 1 FPG iVm § 9 BFA-VG eine Rückkehrentscheidung erlassen. Es wurde festgestellt, dass die Abschiebung nach Serbien zulässig ist. Gemäß § 53 Abs. 1 iVm Abs. 2 Z 7 FPG wurde ein auf drei Jahre befristetes Einreiseverbot verhängt. Einer Beschwerde wurde die aufschiebende Wirkung gemäß § 18 Ab... mehr lesen...