Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (in der Folge auch: „BFA“ oder „belangte Behörde“) richtete am 10.11.2021 einen „Mitwirkungsbescheid“ an den Beschwerdeführer (in der Folge auch: „BF“), demzufolge er zur Einholung eines Reisedokumentes und zu dessen Vorlage an die belangte Behörde verpflichtet wurde und einer Beschwerde die aufschiebende Wirkung aberkannt wurde. Dieses Schreiben wurde dem BF am 18.11.2021 (Beginn der Abholfrist) durch Hinterle... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen 1. Der Beschwerdeführer (in Folge „BF“), ein ägyptischer StA., reiste am 12.09.2013 legal mit einem drei Monate gültigen Visum in das Bundesgebiet ein und stellte am 16.09.2013 einen Antrag auf internationalen Schutz, den er mit politischer Verfolgung begründete. 2. Am 22.01.2015 befragte das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (in Folge „Bundesamt“) den Beschwerdeführer niederschriftlich, wobei er se... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen 1. Der Beschwerdeführer (BF) ist ein aus Bagdad stammender irakischer Staatsangehöriger mit arabischer Muttersprache. Am 02.11.2001 stellte er in Österreich einen Asylantrag. Seine irakische Ehefrau und die gemeinsamen fünf Kinder waren im Irak geblieben. 2. Mit dem Urteil des Landesgerichts Korneuburg vom XXXX 2002 wurde der BF wegen der Verbrechen der kriminellen Organisation nach § 278a Abs 1 S... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen 1. Der Beschwerdeführer (in der Folge auch: „BF“) stellte am 31.05.2002 in Österreich seinen ersten Antrag auf internationalen Schutz und wurde hernach mehrfach straffällig. Der erstinstanzlich ergangene negative Asylbescheid wurde aufgrund der Berufungsentscheidung des UBAS mit XXXX 2004 rechtskräftig bestätigt. 2. Der BF wurde im Bundesgebiet insgesamt sechs Mal straffällig und rechtskräftig, zu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Gegen den Beschwerdeführer (in der Folge: BF) wurde mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (in der Folge: BFA) vom 17.01.2020 gemäß § 52 Abs. 4 FPG iVm § 9 BFA-VG eine Rückkehrentscheidung erlassen (Spruchpunkt I.), gemäß § 52 Abs. 9 FPG festgestellt, dass seine Abschiebung in die Türkei gemäß § 46 FPG zulässig sei (Spruchpunkt II.), gemäß § 53 Abs. 1 iVm Abs. 3 Z 1 FPG gegen ihn ein auf die Dauer von acht Jahren befristetes Einr... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer (BF), ein türkischer Staatsangehöriger, stellte am 29.04.2017 einen Antrag auf internationalen Schutz. Dieser Antrag wurde zuletzt mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) vom 19.09.2018 vollinhaltlich abgewiesen und unter anderem eine Rückkehrentscheidung gegen den BF erlassen. Eine dagegen erhobene Beschwerde wurde mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes (BVwG) vom 10.06.2021 abgewiesen. Die Entscheidu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer – ein philippinischer Staatsbürger – reiste nach 8-jährigem Aufenthalt in Saudi Arabien am 23.04.2014 mit einem spanischen Schengen-Visum, das am 16.04.2014 in Riad, Saudi-Arabien, ausgestellt wurde und von 23.04.2014 bis 09.05.2014 gültig war, nach Barcelona. Am 30.04.2014 begab sich der Beschwerdeführer nach Österreich und lebte über drei Jahre ohne Aufenthaltsberechtigung und behördliche Meldung bei verschiedenen Freu... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Erkenntnis vom 19.04.2018 wies das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde des Beschwerdeführers gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: Bundesamt) vom 31.01.2017, mit dem dem Beschwerdeführer kein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen erteilt worden und eine Rückkehrentscheidung gegen ihn erlassen worden war, festgestellt worden war, dass seine Abschiebung nach NIGERIA zulässig... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Erkenntnis vom 19.04.2018 wies das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde des Beschwerdeführers gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: Bundesamt) vom 31.01.2017, mit dem dem Beschwerdeführer kein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen erteilt worden und eine Rückkehrentscheidung gegen ihn erlassen worden war, festgestellt worden war, dass seine Abschiebung nach NIGERIA zulässig... mehr lesen...