Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Die Erstbeschwerdeführerin (infolge: BF1) brachte am 20.12.2016 für sich sowie für ihre zwei minderjährigen Kinder (die weiteren Beschwerdeführer: infolge BF2 und BF3) persönlich bei der Österreichischen Botschaft Istanbul jeweils einen Antrag auf Erteilung eines Einreisetitels nach § 35 AsylG ein. Als Bezugsperson wurde der BF4, der Ehemann der BF1, angeführt, welchem mit Bescheid des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (BFA) vom 29.04.201... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Die Erstbeschwerdeführerin (infolge: BF1) brachte am 20.12.2016 für sich sowie für ihre zwei minderjährigen Kinder (die weiteren Beschwerdeführer: infolge BF2 und BF3) persönlich bei der Österreichischen Botschaft Istanbul jeweils einen Antrag auf Erteilung eines Einreisetitels nach § 35 AsylG ein. Als Bezugsperson wurde der BF4, der Ehemann der BF1, angeführt, welchem mit Bescheid des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (BFA) vom 29.04.201... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Die Erstbeschwerdeführerin (infolge: BF1) brachte am 20.12.2016 für sich sowie für ihre zwei minderjährigen Kinder (die weiteren Beschwerdeführer: infolge BF2 und BF3) persönlich bei der Österreichischen Botschaft Istanbul jeweils einen Antrag auf Erteilung eines Einreisetitels nach § 35 AsylG ein. Als Bezugsperson wurde der BF4, der Ehemann der BF1, angeführt, welchem mit Bescheid des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (BFA) vom 29.04.201... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Die Erstbeschwerdeführerin (infolge: BF1) brachte am 20.12.2016 für sich sowie für ihre zwei minderjährigen Kinder (die weiteren Beschwerdeführer: infolge BF2 und BF3) persönlich bei der Österreichischen Botschaft Istanbul jeweils einen Antrag auf Erteilung eines Einreisetitels nach § 35 AsylG ein. Als Bezugsperson wurde der BF4, der Ehemann der BF1, angeführt, welchem mit Bescheid des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (BFA) vom 29.04.201... mehr lesen...