IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich hat durch seine Richterin Dr. Verena Gubesch über die Beschwerde des A. S., wohnhaft in x, vertreten durch Dr. J. Ö. LL.M., Rechtsanwalt in W, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Perg vom 5. April 2016, K96-1-42-2014, wegen Übertretung des Denkmalschutzgesetzes (DMSG), nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung zu Recht e r k a n n t : I. Gemäß § 50 VwGVG wird der Besch... mehr lesen...