Begründung: In der Zwangsversteigerungssache E 1927/94m wurden die Liegenschaften EZZ 321 und 368 je Grundbuch 12236 Kamp dem Leopold H***** durch das Erstgericht am 8.2.1996 zugeschlagen (ON 50). Mit Beschluß vom 8.1.1997 (ON 69) und vom 17.6.1997 (ON 79) wurde das Meistbot bzw. ein Nachtrag dazu verteilt. Mit Beschluß vom 22.8.1997 (ON 81) erteilte das Erstgericht dem Ersteher den Auftrag zur Herstellung der Grundbuchsordnung gemäß § 28 LiegTeilG binnen sechs Monaten oder Bek... mehr lesen...
Norm: LiegTeilG §28 Abs1
Rechtssatz: Die Einvernehmung vor Fristsetzung zur Herstellung der Grundbuchsordnung kann auch im schriftlichen Weg erfolgen. Entscheidungstexte 1 R 198/98t Entscheidungstext LG Krems/Donau 02.12.1998 1 R 198/98t European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:LG00129:1998:RKR0000012 ... mehr lesen...