Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Vermessungsamtes Innsbruck vom 26.01.2023, Geschäftsfallnummer 78/2023/81, wurde der Teilungsplan der Planverfasserin XXXX , vom 23.01.2023, GZ 8395-3, bescheinigt. 1. Mit Bescheid des Vermessungsamtes Innsbruck vom 26.01.2023, Geschäftsfallnummer 78/2023/81, wurde der Teilungsplan der Planverfasserin römisch 40 , vom 23.01.2023, GZ 8395-3, bescheinigt. 2. Mit diesem Plan sollten vom der Ge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Beim Vermessungsamt Innsbruck langte am 30.11.2020 der Antrag der Eigentümer der Grundstücke XXXX (Emma und Markus S XXXX ), XXXX (Erich Anton R XXXX ), XXXX (Walter K XXXX ) und XXXX (Gemeinde V XXXX ) auf grundbücherliche Durchführung gemäß den Sonderbestimmungen des § 13 LiegTeilG betreffend der Trennstücke 1-5 des Planes GZ 5530 vom 17.11.2020 der N XXXX KG ein. Inhalt des Planes war die Abschreibung der Trennstücke 2 mit der Fläche v... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Beim Vermessungsamt Vöcklabruck langte am 18.02.2020 der Antrag der nunmehrigen Beschwerdeführerin (kurz „BF“) vom 19.12.2019 auf grundbücherliche Durchführung gemäß den Sonderbestimmungen des § 13 Liegenschaftsteilungsgesetz (LiegTeilG) betreffend die Teilungsurkunde GZ 20372 vom 11.12.2019 des Dipl.-Ing. Herbert A XXXX , Ingenieurkonsulent für Vermessungswesen, ein. Inhalt des Planes war die Abschreibung des Trennstücks 2 mit der Fläche von ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Das Vermessungsamt Weiz beurkundete am 03.12.2018 den Antrag des Martin und der Sabine F XXXX auf Abschreibung geringwertiger Trennstücke gemäß § 13 LiegTeilG GFN 2402/2018/68. Als Titel des Eigentumserwerbs wurde vom Vermessungsamt Weiz das Urteil des BG Fürstenfeld, 28 C 600/16w vom 28.02.2018 und das Berufungsurteil des LG für ZRS Graz, 3 R 64/18f vom 24.05.2018 rechtskräftig und vollstreckbar am 06.08.2018 angeführt. Das Vermessungsamt stellte ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Das Vermessungsamt Weiz beurkundete am 03.12.2018 den Antrag des Martin und der Sabine F XXXX auf Abschreibung geringwertiger Trennstücke gemäß § 13 LiegTeilG GFN 2402/2018/68. Als Titel des Eigentumserwerbs wurde vom Vermessungsamt Weiz das Urteil des BG Fürstenfeld, 28 C 600/16w vom 28.02.2018 und das Berufungsurteil des LG für ZRS Graz, 3 R 64/18f vom 24.05.2018 rechtskräftig und vollstreckbar am 06.08.2018 angeführt. Das Vermessungsamt stellte ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Das Vermessungsamt Weiz beurkundete am 03.12.2018 den Antrag des Martin und der Sabine F XXXX auf Abschreibung geringwertiger Trennstücke gemäß § 13 LiegTeilG GFN 2402/2018/68. Als Titel des Eigentumserwerbs wurde vom Vermessungsamt Weiz das Urteil des BG Fürstenfeld, 28 C 600/16w vom 28.02.2018 und das Berufungsurteil des LG für ZRS Graz, 3 R 64/18f vom 24.05.2018 rechtskräftig und vollstreckbar am 06.08.2018 angeführt. Das Vermessungsamt stellte ... mehr lesen...