Begründung: Mit der am 10. Februar 1987 zu 9 Cg 51/87 des Landesgerichtes Salzburg gegen die "B*** zu Handen des Zustellungsbevollmächtigten Dr. Eckehart Z***" als beklagte Partei eingebrachten Klage begehrte die Klägerin die Verurteilung der beklagten Partei, es zu unterlassen, sie der Grundstücksspekulation zu zeihen. Die beklagte Partei habe nämlich - gekennzeichnet, als eine "Information der Bürgerliste" - in der Ausgabe der "Salzburger Nachrichten" vom 27. Jänner 1987 ein Ins... mehr lesen...