Begründung: Die im Jahre 1869 gegründete Gemeindesparkasse „Sparkasse *****" brachte per 31. 12. 1988 ihr gesamtes bankgeschäftliches Unternehmen im Wege der Gesamtrechtsnachfolge gemäß § 8a KWG in eine Aktiengesellschaft mit der Firma „Sparkasse ***** AG" ein. Ab diesem Zeitpunkt fungierte die Sparkasse ***** nur mehr anteilsverwaltend unter der Firma Anteilsverwaltungssparkasse der Stadt K*****; sie haftete gemäß § 92 Abs 9 BWG für die Verbindlichkeiten der Sparkasse der Stadt K... mehr lesen...