Mit Urteil des Kreisgerichtes Korneuburg vom 18. Juli 1989 wurde folgender Schuldspruch gefällt (vgl. OZ 119 der Verwaltungsakten): "OK, KP und FR sind schuldig, sie haben am 13.3.1988 I.) OK in Drasenhofen 1.) vorsätzlich eingangsabgabepflichtige Waren, nämlich 40 Kartons Zigaretten verschiedener Marken, unter Verletzung einer zollrechtlichen Stellungs- und Erklärungspflicht dem Zollverfahren entzogen (Verkürzungsbetrag und somit Bemessungsgrundlage gemäß § 35 Abs. 4 FinStrG: S 7... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht35/02 Zollgesetz
Norm: BAO §11;FinStrG §15;FinStrG §16;FinStrG §17;FinStrG §18;FinStrG §19;ZollG 1988 §174 Abs3 lite; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):92/16/0108 92/16/0107
Rechtssatz: Beim Verfall gemäß § 17 FinStrG handelt es sich um eine Strafe, und zwar um eine sogenannte Nebenstrafe (Hinweis Do... mehr lesen...