Begründung: Der Beklagte schloß am 17. 11. 1988 mit der A***** GmbH & Co KG einen Angestelltendienstvertrag ab. Dieser sieht in Punkt 9. die Verpflichtung des Beklagten vor, daß er, wenn er aus dem Dienst der Firma ausscheide, ein Jahr lang darauf verzichte, für ein Konkurrenzunternehmen in Kärnten, Osttirol und Steiermark tätig zu werden. In Punkt 10. wurde für den Fall der Zuwiderhandlung eine Konventionalstrafe in Höhe von sechs Monatsbezügen brutto und anteiligen Sonderz... mehr lesen...