Norm: ABGB §918 Ib1AngG §30 Abs2AngG §30 Abs3
Rechtssatz: Nach herrschender Auffassung setzt die vorzeitige Auflösung des Arbeitsverhältnisses ein bereits angetretenes Arbeitsverhältnis voraus. Die Möglichkeit eines Rücktritts besteht dann, wenn ein Arbeitsvertrag zwar gültig zustande gekommen ist, der Arbeitgeber oder Angestellte den Vertrag nicht erfüllt hat, es also überhaupt zu keinem Dienstantritt kommt. In der Regel liegt zwischen dem Zei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat den vom Erstgericht festgestellten Sachverhalt rechtlich richtig beurteilt, sodaß es gemäß § 48 ASGG (in der hier anzuwendenden Fassung vor der WGN 1997) ausreicht, auf die zutreffende
Begründung: des angefochtenen Urteiles zu verweisen. Das Berufungsgericht hat den vom Erstgericht festgestellten Sachverhalt rechtlich richtig beurteilt, sodaß es gemäß Paragraph 48, ASGG (in der hier anzu... mehr lesen...