Begründung: I. Aus den wesentlichen Feststellungen kann Folgendes hervorgehoben werden: Der beim beklagten Verein seit 1970 angestellte Kläger war ab 1987 dessen Präsident. Dem beklagten Verein gehörten zuletzt über verschiedene Zwischengesellschaften rund 54 % eines großen Bankinstituts (die anderen 46 % standen im Eigentum eines anderen Bankinstituts). Bei diesem traten in den Jahren ab 1998 durch verschiedene Spekulationsgeschäfte so massive Verluste (ua 1998 639 Mio US $; 2005... mehr lesen...