Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die geltend gemachte Mangelhaftigkeit des Verfahrens liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Im übrigen hat das Berufungsgericht die Frage, ob die Klägerin wegen der vom Ehegatten der Beklagten mit ihrem Wissen wiederholt fälschlich erhobenen Beschuldigungen des Diebstahls und des Betrugs das Lehrverhältnis begründet vorzeitig auflöste, zutreffend beantwortet. Es reicht daher aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der a... mehr lesen...