Norm: AngG §23a Abs4 IIIAngG §23a Abs5 III
Rechtssatz: Der Zweck der mit Abs 4 geschaffenen Austrittsregelung liegt darin, dem Arbeitnehmer die Möglichkeit zu eröffnen, das Arbeitsverhältnis zugunsten der Kinderbetreuung aufzuheben, ohne auf die Abfertigung völlig verzichten zu müssen. Im Zusammenhang mit Abs 5 ergibt sich, daß nicht nur auf die tatsächliche überwiegende Kinderbetreuung während eines Teiles des vom Vater in Anspruch genommenen ... mehr lesen...
Norm: AngG §23a Abs4 IAngG §40
Rechtssatz: Die zwingende Regelung des § 23a Abs 4 AngG kann durch die dienstvertraglich vereinbarte Anwendung eines Gemeindevertragsbedienstetengesetzes (hier: Steiermark) weder aufgehoben noch beschränkt werden. Entscheidungstexte 9 ObA 197/95 Entscheidungstext OGH 17.01.1996 9 ObA 197/95 Veröff: SZ 69/5 S... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war seit 14. November 1960 bei der beklagten Partei als Angestellter tätig. Mit Beschluß ihres Vorstandes vom 20. Mai 1963 wurde er zum Rechtskonsulenten bestellt und in der Generalversammlung vom 3. Juni 1964 zum Vorstandsmitglied gewählt (Beilage ./B; ON 18 AS 44). Am 18. November 1975 schlossen die Streitteile einen Pensionsvertrag, nach welchem dem als Geschäftsführer tätigen (AS 48) Kläger anstelle der Abfertigung ein Pensionszuschuß zur gesetzlichen Pe... mehr lesen...
Norm: AngG §23 IAAngG §23a Abs4
Rechtssatz: Eine Vereinbarung über die Gewährung einer Zusatzpension anstelle der Abfertigung ist gemäß dem durch die Novelle BGBl 1971/292 eingeführten §§ 23 a Abs 4 AngG grundsätzlich zulässig. Entscheidungstexte 2 Ob 655/87 Entscheidungstext OGH 12.07.1988 2 Ob 655/87 Veröff: RdW 1988,456 Schlagworte ... mehr lesen...
Norm: AngG §23 IAAngG §23a Abs4
Rechtssatz: Eine anstelle einer Abfertigung vereinbarte Zusatzpension ist nach der Übung des redlichen Verkehrs als unwiderruflich vereinbart anzusehen. Entscheidungstexte 2 Ob 655/87 Entscheidungstext OGH 12.07.1988 2 Ob 655/87 Veröff: RdW 1988,456 Schlagworte SW: Widerruf, Angestellte, Verzicht, V... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 1.Juni 1958 bei der Firma AEG (später AEG-Telefunken AG), mit dem Sitz in Frankfurt angestellt. Im Jahre 1966 wurde er nach Vöcklabruck zur (späteren) beklagten Partei, einer 100 %-igen Tochtergesellschaft der AEG-Telefunken AG Frankfurt, entsandt, in der Folge ein (unmittelbares) Dienstverhältnis zwischen den Streitteilen begründet und in den hierüber errichteten schriftlichen Verträgen der 1.Juni 1958 (Eintritt bei der Muttergesellschaft)... mehr lesen...
Norm: AngG §23 IAAngG §23a Abs4
Rechtssatz: Die Anrechnung (privater) Versorgungsleistungen im Sinne des § 23 a Abs 4 AngG auf die Abfertigung setzt eine Vereinbarung über die Anrechnung voraus. Entscheidungstexte 14 Ob 20/86 Entscheidungstext OGH 25.03.1986 14 Ob 20/86 Veröff: RdW 1986,218 = GesRZ 1986,201 = JBl 1986,804 Schlagworte ... mehr lesen...
Der Kläger war bei der Beklagten vom 1. 4. 1947 bis 30. 6. 1969 beschäftigt. Im Jahre 1956 war er definitiv gestellt worden. Mit 1. 7. 1969 wurde er auf sein Ansuchen gemäß § 12 des Pensionsstatuts der Burgenländischen Landwirtschaftskammer in den dauernden Ruhestand versetzt. Der Kläger begehrt unter Berufung auf § 22 der Bezugsordnung für die Angestellten der Beklagten eine Abfertigung nach den Bestimmungen des Angestelltengesetzes im Ausmaß von 9 Monatsgehältern (= S 87.606.-). D... mehr lesen...
Norm: AngG §23 Abs5 VAngG §23a Abs4
Rechtssatz: Anrechnung privatrechtlicher Pensionsbezüge auf den Abfertigungsanspruch. Entscheidungstexte 4 Ob 32/71 Entscheidungstext OGH 28.09.1971 4 Ob 32/71 Veröff: ZAS 1973/17 S 136 (kritisch Reischauer - Rummel) Schlagworte SW: Einrechnung, Berechnung, Bemessung, Höhe, Ausmaß, Umfang,
Ver... mehr lesen...