Entscheidungsgründe: Im Revisionsverfahren ist nur strittig, ob dem Kläger eine Abfertigung von 6 oder 9 Monatsgehältern zusteht; der der Höhe nach unstrittige Differenzbetrag beträgt S 65.067 sA. Die Unterinstanzen trafen, soweit dies für das Revisionsverfahren noch von Bedeutung ist, folgende wesentliche Feststellungen: Der Kläger trat am 1.5.1970 als Bademeister in ein Dienstverhältnis mit der Bädergemeinschaft Fulpmes-Telfes. Am 13.10.1972 schloß er mit diesem Dienstgeber eine... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war bei der Beklagten vom 8. Mai 1967 bis 31. Dezember 1982 als Vertragsbediensteter beschäftigt. Anläßlich der Beendigung des Dienstverhältnisses erhielt er eine Abfertigung in Höhe von 6 Monatsgehältern von S 68.813,20 netto. Mit der Behauptung, die Beklagte habe ihm Vordienstzeiten von 19 Jahren, 2 Monaten und 9 Tagen angerechnet, verlangt der Kläger mit der Behauptung einer 25 Jahre übersteigenden Dienstzeit eine restliche Abfertigung in Höhe vo... mehr lesen...
Der Kläger war bei der Beklagten vom 1. 4. 1947 bis 30. 6. 1969 beschäftigt. Im Jahre 1956 war er definitiv gestellt worden. Mit 1. 7. 1969 wurde er auf sein Ansuchen gemäß § 12 des Pensionsstatuts der Burgenländischen Landwirtschaftskammer in den dauernden Ruhestand versetzt. Der Kläger begehrt unter Berufung auf § 22 der Bezugsordnung für die Angestellten der Beklagten eine Abfertigung nach den Bestimmungen des Angestelltengesetzes im Ausmaß von 9 Monatsgehältern (= S 87.606.-). D... mehr lesen...
Norm: AngG §23 Abs5 VAngG §23a Abs4
Rechtssatz: Anrechnung privatrechtlicher Pensionsbezüge auf den Abfertigungsanspruch. Entscheidungstexte 4 Ob 32/71 Entscheidungstext OGH 28.09.1971 4 Ob 32/71 Veröff: ZAS 1973/17 S 136 (kritisch Reischauer - Rummel) Schlagworte SW: Einrechnung, Berechnung, Bemessung, Höhe, Ausmaß, Umfang,
Ver... mehr lesen...
Norm: AngG §23 Abs5 V
Rechtssatz: Auch das ASVG kennt keine "gesetzlichen Mindestleistungen" mehr (vgl die Vorbemerkungen zu § 292 ASVG in Gehrmann - Rudolph - Teschner). § 23 Abs 5 AngG ist daher, soweit er die Anrechnung von Beträgen, welche die gesetzlichen Mindestleistungen übersteigen, gestattet, derzeit unanwendbar. Entscheidungstexte 4 Ob 36/69 Entscheidungstext OGH 27.06.196... mehr lesen...
Norm: AngG §23 Abs5 VASVG §5 Abs1 Z3ASVG §6
Rechtssatz: Der Sozialversicherungsfonds für die oberösterreichischen Landesbediensteten ist eine der allgemeinen Sozialversicherung gleichwertige Sozialversicherung im Sinne des § 5 Abs 1 Z 3 lit a und b, sowie des § 6 ASVG. Beträge, die ein Angestellter aus diesem Fonds erhält, werden auf Grund einer öffentlich - rechtlichen Versicherung im Sinne des § 23 Abs 5 AngG bezahlt, nicht aber auf Grund d... mehr lesen...