Begründung: Der Kläger war seit 14. November 1960 bei der beklagten Partei als Angestellter tätig. Mit Beschluß ihres Vorstandes vom 20. Mai 1963 wurde er zum Rechtskonsulenten bestellt und in der Generalversammlung vom 3. Juni 1964 zum Vorstandsmitglied gewählt (Beilage ./B; ON 18 AS 44). Am 18. November 1975 schlossen die Streitteile einen Pensionsvertrag, nach welchem dem als Geschäftsführer tätigen (AS 48) Kläger anstelle der Abfertigung ein Pensionszuschuß zur gesetzlichen Pe... mehr lesen...