Norm: AngG §17 Abs1 IAngG §17 Abs3AngG §19
Rechtssatz: Sobald die vereinbarte Dauer des Arbeitsvertrages die gesetzliche Wartefrist überstieg, stand der Anwendung des § 17 Abs 1 AngG kein Hindernis im Wege. Entscheidungstexte 4 Ob 4/79 Entscheidungstext OGH 27.03.1979 4 Ob 4/79 Schlagworte SW: Angestellte, Urlaubsgesetz, Anspruch, ... mehr lesen...