Begründung: Mit dem Bundesforstegesetz 1996, BGBl Nr 793/1996, wurde zur Fortführung des Betriebes "Österreichische Bundesforste" eine Aktiengesellschaft mit dem Firmenwortlaut "Österreichische Bundesforste AG" errichtet, welche in Abweichung von und unter Ausschluss der Wirkung des § 34 AktG mit 1. Jänner 1997 entstand (§ 2 Abs 1 leg cit). Der Wirtschaftskörper "Österreichische Bundesforste" ging mit dem gesamten ihm zuzurechnenden Vermögen, Rechten, Pflichten, Schulden und sonsti... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war bis 31.12.1994 bei der beklagten Partei als Obusfahrer beschäftigt. Anläßlich seiner Pensionierung nach 40 1/2 Dienstjahren erhielt er eine Abfertigung in der Höhe des zwölffachen Monatsbezuges von insgesamt S 344.736,-- brutto, weiters eine Jubiläumszuwendung in der Höhe von drei Monatsbezügen und zudem eine einmalige Entschädigung im Sinne des § 12a VBO der Stadt Salzburg im Ausmaß von drei Monatsgehältern. Der letzte Monatsbezug des Kläger... mehr lesen...