Norm: ABGB §1014AÖSp §30HGB §396 Abs2HGB §407 Abs2
Rechtssatz: Da der Grenzspediteur oder Frachtführer mit der zollmäßigen und verwaltungsmäßigen Behandlung der Güter an der Grenze eine Geschäftsbesorgungstätigkeit ausführt, entspricht die Rechtslage weitgehend der speditionsrechtlichen. Ein Anspruch auf Erstattung der für Einfuhrumsatzsteuer vorgelegten Beträge steht dem Grenzspediteur jedenfalls gegen seinen Auftraggeber zu; dies ist in der ... mehr lesen...