Norm: AÖSp §17HGB §408 Abs1HGB §429 Abs1SVS §5 Z2
Rechtssatz: Die Garantie der Verschiffung zu einem bestimmten Zeitpunkt fällt zwar unter die Ausschlußklausel des § 5 Z 2 SVS, nicht aber schon die Vereinbarung der Frist. Daß auch Verladefristgarantien ebenso wie die im § 5 Z 2 SVS ausdrücklich angeführten Lieferfristgarantien im Speditionsgewerbe nicht allgemein üblich sind und überdies im Sinne des § 5 Z 2 SVS letzter Halbsatz die gesetzliche... mehr lesen...