IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Salzburg hat durch die Richterin Dr. Edeltraud Stadlhofer über die Beschwerde des Herrn Mag. jur. B. A., C., 5020 Salzburg, gegen das Straferkenntnis der Landespolizeidirektion Salzburg vom 22.12. 2015, Zahl Xxxxx/2015, zu Recht e r k a n n t : I. Gemäß § 50 VwGVG wird der Beschwerde zu Spruchpunkt 1. des angefochtenen Straferkenntnisses Folge gegeben, dieser Spruchpunkt einschließlich des diesbezüglichen behördlichen ... mehr lesen...