Begründung: I. Verfahrensgang 1. Mit Mandatsbescheid vom 24.04.2018 schrieb die Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: belangte Behörde) in ihrer Funktion als Abwicklungsbehörde der XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführerin) gemäß § 123a Abs. 2 BaSAG iVm Art. 70 VO (EU) 806/2014 und Art. 8 Abs. 1 lit a der Durchführungsverordnung (EU) 2015/81 einen Anteil an den Beiträgen für den einheitlichen Abwicklungsfonds für das Jahr 2018 in Höhe von EUR XXXX vor. Als Anlagen wurden dem M... mehr lesen...