Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1.1. Der Beschwerdeführer war zum Zeitpunkt der Beschwerdeerhebung Rechtspraktikant nach dem Rechtspraktikantengesetz. 1.2. Mit Bescheid vom 15.11.2018 wurde er für die Dauer von sieben Monaten im Sprengel des Oberlandesgerichtes Wien zur Gerichtspraxis zugelassen und zuletzt mit Verfügung vom 16.04.2019 ab 01.05.2019 dem Landesgericht Eisenstadt zur vorübergehenden Verwendung zugeteilt. 1.3. Mit dem bekämpften Bescheid wurde sein Antrag auf Zu... mehr lesen...