Norm: PreisG 1976 §2 Abs2
Rechtssatz: Der Begriff des volkswirtschaftlich gerechtfertigten Preises wird nur durch den bestmöglichen Ausgleich zwischen zwei einander regelmäßig entgegengesetzten Interessenlagen - einerseits der wirtschaftlichen Situation der Erzeuger und der Händler und andererseits den Interessen der Verbraucher - ausgeschöpft. Auf der Unternehmerseite kommt es zunächst auf die betrieblichen Verhältnisse - allerdings nicht auf ... mehr lesen...
Begründung: Der Bundesminister für Handel, Gewerbe und Industrie (im folgenden kurz BMHGI) hat u.a. folgenden Milchpreisverordnungen erlassen: 1. Die Verordnung vom 30.April 1982, betreffend Preisbestimmungen für Milch, Zl 36.560/1 III/VII/82, verlautbart im Amtsblatt zur Wiener Zeitung Nr 101 vom 1.Mai 1982, in Kraft getreten am 1.Mai 1982, außer Kraft getreten mit 3.Juli 1983; 2. die Verordnung vom 1.Juli 1983, Zl 36.560/1 III/VII/83, verlautbart im Amtsblatt zur Wiener Zeitung ... mehr lesen...