Entscheidungsgründe: I. 1. Der Präsident des Obersten Gerichtshofes teilte dem Beschwerdeführer auf dessen Antrag, ihm und seinen juristischen Mitarbeitern zum Zweck der Lösung mehrerer Probleme, die er im Rahmen seiner Rechtsanwaltskanzlei zu behandeln habe, in sämtliche seit dem 1. Jänner 1986 ergangene Entscheidungen des Obersten Gerichtshofes Einsicht zu gewähren und ihm von solchen - noch zu bezeichnenden - Entscheidungen Vervielfältigungen zu überlassen, mit, daß ihm eine Ein... mehr lesen...
Index: 14 Organisationsrecht14/02 Gerichtsorganisation
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktOGHG §15 Abs2StPO §82ZPO §219
Leitsatz: Verletzung im Gleichheitsrecht durch Verweigerung der Einsichtnahme
in Entscheidungen des Obersten Gerichtshofes nach Aufhebung der die
Beschränkung der Einsichtnahme auf bestimmte Personengruppen
normierenden Regelung des OGHG durch den Verfassungsgerichtshof;
keine Anwendbarkeit von Bestimmungen über die ... mehr lesen...