Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer, ein türkischer Staatsangehöriger, reiste illegal in das österreichische Bundesgebiet ein und stellte am 24.11.2022 einen Antrag auf internationalen Schutz. Am selben Tag erfolgte eine Erstbefragung durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes. Am 07.03.2024 erfolgte die Einvernahme vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA). Mit Bescheid des BFA vom 13.03.2024, Zl. XXXX , wurde ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: belangte Behörde) vom XXXX wurde XXXX (im Folgenden: BF) kein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß § 57 AsylG erteilt (Spruchpunkt I.). Gemäß § 10 Abs. 2 AsylG iVm § 9 BFA-VG wurde gegen den BF eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs. 1 Z 1 FPG erlassen (Spruchpunkt II.) und gemäß § 52 Abs. 9 FPG festgestellt, dass s... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem im
Spruch: genannten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl, Regionaldirektion Oberösterreich, wurde dem nunmehrigen Beschwerdeführer ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß § 57 AsylG 2005 nicht erteilt, gemäß § 10 Abs. 2 AsylG 2005 iVm § 9 BFA-VG gegen ihn eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs. 1 Z 1 FPG erlassen und gemäß § 52 Abs. 9 FPG festgestellt, dass eine Abschie... mehr lesen...