Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang I. Die beschwerdeführernden Parteien (in weiterer Folge gemäß der Reihenfolge ihrer Nennung im
Spruch: kurz als "bP1" bis "bP3" bzw. "BF1" bis "BF3" bezeichnet) sind Staatsangehörige von Mazedonien. Die Erstbeschwerdeführerin ist die Mutter der minderjährigen Zweitbeschwerdeführerin und des Drittbeschwerdeführers. I. Die bP brachten am 12.8.2015, 10.53 Uhr, im Beisein des rechtsfreundlichen Vertreters bei Organen des öffentlichen Sicherheits... mehr lesen...