Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Bescheiden des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 16.11.2021 wurden die Anträge der Beschwerdeführer auf internationalen Schutz sowohl bezüglich der Zuerkennung des Status der Asylberechtigten gemäß § 3 Abs. 1 iVm § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG 2005 als auch hinsichtlich des Status der subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat Indien gemäß § 8 Abs. 1 iVm § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG 2005 abgewiesen (Spruchpunkt I. und II.), den Beschwer... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Bescheiden des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 16.11.2021 wurden die Anträge der Beschwerdeführer auf internationalen Schutz sowohl bezüglich der Zuerkennung des Status der Asylberechtigten gemäß § 3 Abs. 1 iVm § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG 2005 als auch hinsichtlich des Status der subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat Indien gemäß § 8 Abs. 1 iVm § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG 2005 abgewiesen (Spruchpunkt I. und II.), den Beschwer... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Bescheiden des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 16.11.2021 wurden die Anträge der Beschwerdeführer auf internationalen Schutz sowohl bezüglich der Zuerkennung des Status der Asylberechtigten gemäß § 3 Abs. 1 iVm § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG 2005 als auch hinsichtlich des Status der subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat Indien gemäß § 8 Abs. 1 iVm § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG 2005 abgewiesen (Spruchpunkt I. und II.), den Beschwer... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 16.11.2021 wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf internationalen Schutz vom 20.10.2021 sowohl hinsichtlich des Status des Asylberechtigten gemäß § 3 Abs. 1 iVm § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG 2005 als auch hinsichtlich des Status des subsidiär Schutzberechtigten gemäß § 8 Abs. 1 iVm § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG 2005 abgewiesen (Spruchpunkt I. und II.). Eine „Aufenthaltsberechtigung besonderer Schutz“ wurde ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Urteil eines Landesgerichts vom 29.10.2021 wurde der Beschwerdeführer rechtskräftig wegen des Vergehens des unerlaubten Umgangs mit Suchtgiften gemäß § 27 Abs. 2a SMG zu einer bedingten 5-monatigen Freiheitsstrafe verurteilt. 2. Mit dem gegenständlich angefochtenen Bescheid vom 04.11.2021 wurde dem Beschwerdeführer ein „Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen“ gemäß § 57 AsylG nicht erteilt, gemäß § 10 Abs.... mehr lesen...