Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang Die Beschwerdeführer (in weiterer Folge kurz "BF" oder gemäß der Reihenfolge ihrer Nennung im
Spruch: als " "BF1" bis "BF5" bezeichnet) sind Staatsangehörige von Armenien. BF1 und BF2 sind Lebensgefährten. BF3 bis BF5 sind ihre Kinder. I.1. Zu BF1: I.1.1. BF1 reiste unter Umgehung der Grenzkontrolle in das österreichische Bundesgebiet ein und brachte am 22.9.2009 unter den Personalien XXXX , Staatsangehörigkeit Armenien seinen ersten Asylantrag ei... mehr lesen...