1 Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Lienz (Revisionswerberin) vom 25. September 2017 wurde dem Mitbeteiligten vorgeworfen, es als handelsrechtlicher Geschäftsführer zu verantworten zu haben, dass seitens der S GmbH (im Hinblick auf näher dargestellte Umstände) das Gewerbe der Immobilientreuhänder in der Form Bauträger ausgeübt worden sei, ohne im Besitz der dafür erforderlichen Gewerbeberechtigung zu sein. Dadurch habe der Mitbeteiligte § 9 Abs. 1 VStG in Verbindung ... mehr lesen...