IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch Mag. Dusatko als Einzelrichterin über die Beschwerde der A Gesellschaft m.b.H., ***, ***, vertreten durch B Rechtsanwälte OG, ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Melk vom 25.06.2012, ***, mit dem diese den Antrag der A Gesellschaft m.b.H auf Abänderung der Auflage 32 des Bescheides der Bezirkshauptmannschaft Melk vom 10.11.2009, *** abgewiesen hat, zu Recht: 1. Den Antrag... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 27.08.2019 Norm: GewO 1994 §74 Abs2GewO 1994 §77 Abs1GewO 1994 §79c Abs1
Rechtssatz: Eine Auflage kann jede der Vermeidung von Immissionen dienende, geeignete (behördlich erzwingbare) Maßnahme des Inhabers der Betriebsanlage zum Gegenstand haben (vgl VwGH 2002/04/0123). Schlagworte Gewerberecht; Betriebsanlage; Tankstelle; Auflage; Änderung; ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 27.08.2019 Norm: GewO 1994 §74 Abs2GewO 1994 §77 Abs1GewO 1994 §79c Abs1
Rechtssatz: Soweit die Errichtung und der Betrieb der Betriebsanlage bereits durch die Betriebsbeschreibung […] vorherbestimmt ist, bedarf es nicht der Vorschreibung von Auflagen [iSd § 77 Abs 1 GewO 1973] (vgl VwGH 89/04/0275). Schlagworte Gewerberecht; Betriebsanlage; Tank... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 27.08.2019 Norm: GewO 1994 §74 Abs2GewO 1994 §77 Abs1GewO 1994 §79c Abs1
Rechtssatz: Jeder Betrieb einer Betriebsanlage, der in seiner Gestaltung von dem im Genehmigungsbescheid (Betriebsbeschreibung) umschriebenen Projekt abweicht, bedeutet eine (neuerliche) Änderung der genehmigten Betriebsanlage und bedarf unter den Voraussetzungen des § 81 [GewO 1994] einer gewerblichen G... mehr lesen...