Der mitbeteiligten Partei des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens wurde mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft X vom 4. Mai 1984 die gewerbebehördliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer geordneten Mülldeponie samt Nebeneinrichtungen am Standort Y nach Maßgabe der vorgelegten Plan- und Beschreibungsunterlagen sowie des in der Begründung: des Bescheides aufscheinenden Befundes und unter Einhaltung einer Reihe von Auflagen erteilt. Zur
Begründung: wurde im wesentlichen ausg... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §8;GewO 1973 §356 Abs3;GewO 1973 §74 Abs2;GewO 1973 §78 Abs5;
Rechtssatz: Die Vorschreibung einer Haftpflichtversicherung gem § 78 Abs 5 GewO 1973 betrifft nicht subjektiv öffentlich-rechtliche Nachbarrechte. Die Vorschreibung einer Haftpflichtversicherung entbindet die Beh nicht von der Prüfung gem § 74 Abs 2 GewO 1973. Schlagwort... mehr lesen...