Begründung: Die klagende Partei betreibt im Zentrum von Wien ein Hotel. In unmittelbarer Nachbarschaft befindet sich eine von einer Kommanditgesellschaft (in der Folge kurz KG) seit 1988 betriebene Diskothek, wobei die Konzession zum Betrieb des Gastgewerbes in der Betriebsart einer Bar deren Komplementärin, einer Gesellschaft mbH (in der Folge GmbH) erteilt worden war. Dieser Bescheid, der auch der klagenden Partei zugestellt worden war, erwuchs am 22.12.1988 in Rechtskraft, ohne... mehr lesen...
Norm: GewO §75 Abs2GewO §79
Rechtssatz: Gemäß § 75 Abs 2 GewO genießt der Inhaber eines Beherbergungsbetriebs Formalparteistellung und behält diese auch für das Folgeverfahren gemäß § 79 GewO. Entscheidungstexte 1 Ob 107/97k Entscheidungstext OGH 28.04.1998 1 Ob 107/97k Veröff: SZ 71/75 European Case Law Identifier (ECLI) EC... mehr lesen...
Norm: AHG §2 Abs2GewO §74 Abs2 Z2GewO §75 Abs2GewO §79 Abs1
Rechtssatz: Nimmt eine Betriebsanlage (hier: Diskothek) ihren Betrieb erst nach Erlassung des Genehmigungsbescheides auf, so ist der Nachbar im Sinne des § 75 Abs 2 GewO nicht dazu verhalten, aufgrund von noch nicht verifizierten Bedenken gegen die allenfalls zu erwartende übermäßige Lärmentwicklung bereits den Genehmigungsbescheid zu bekämpfen, ohne die sich tatsächlich ergebende Lärm... mehr lesen...