Entscheidungen zu § 56 Abs. 3 GewO 1994

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 1997/1/28 96/04/0257

Nach dem Vorbringen in der Beschwerde im Zusammenhang mit dem Inhalt des angefochtenen Bescheides erteilte das Magistratische Bezirksamt für den 1./8. Bezirk in Wien mit Bescheid vom 22. März 1996 der mitbeteiligten Partei gemäß § 81 GewO 1994 die Genehmigung zur Änderung ihrer gastgewerblichen Betriebsanlage an einem näher bezeichneten Standort in Wien unter Vorschreibung von Auflagen. Die vom Beschwerdeführer dagegen erhobene Berufung wurde vom Landeshauptmann von Wien mit dem B... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 28.01.1997

RS Vwgh 1997/1/28 96/04/0257

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §8;GewO 1994 §56 Abs3;GewO 1994 §75 Abs2;
Rechtssatz: Gem § 356 Abs 3 GewO 1994 setzt die Parteistellung einerseits die POSITION eines Nachbarn iSd § 75 Abs 2 GewO 1994 und andererseits die Erhebung geeigneter Einwendungen voraus. Schlagworte Gewerberecht Nachbar Rechtsnachfolger European Case Law Identifier (EC... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.01.1997

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