Die Kammer der gewerblichen Wirtschaft für Tirol erließ einen mit 18. November 1991 datierten, an die Beschwerdeführerin gerichteten Bescheid mit folgendem Spruch: "Gemäß §§ 3 (2), 57a, 57f und 57g des Handelskammergesetzes, BGBl. 182/46 in seiner derzeit geltenden Fassung wurde ihnen als Mitglied der Innung der Fleischer die Grundumlage für das Jahr 1991 in Höhe von S 3.297,-- pro Berechtigung S 900,-- + Zuschlag von 5 Promille der im Jahre 1988 entrichteten Sozialversicherungsbe... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung50/05 Kammern der gewerblichen Wirtschaft
Norm: GewO 1973 §48 Abs1 idF 1988/399;HKG 1946 §57a Abs1;HKG 1946 §57a Abs4;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992040141.X01 Im RIS seit 20.10.1992 mehr lesen...