Norm: GewO 1859 §40GewO 1859 §41GewO 1859 §59cUWG §1 C2
Rechtssatz: Unzulässiges Vertreiben von Waren im eigenen Namen in einem fremden Geschäftslokal, mag dessen Inhaber auch eine Gewerbeberechtigung als Handelsvertreter haben. Entscheidungstexte 4 Ob 312/68 Entscheidungstext OGH 07.05.1968 4 Ob 312/68 Ähnlich; Veröff: ÖBl 1968,129 4 ... mehr lesen...